Geschäftsordnung für den Vorstand der Piratenpartei Kreisverband Oldenburg-Land
In der Fassung vom 31.10.2012(Aktuell 23.09.2020)
§1 Vorstandssitzungen
§1.1 Einladung/Einberufung zu/von Vorstandssitzungen
(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.
(2) Die Fristen zur Einladung und/oder Einberufung sowie die Regelungen zur Tagesordnung sind der Satzung des Kreisverbands Oldenburg-Land zu entnehmen.
(3) Sitzungen können physisch, fernmündlich oder virtuell erfolgen. Bei virtuellen Sitzungen ist zusätzlich eine Audioübertragung zwecks Identitätsprüfung Pflicht.
§1.2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
(1) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbands können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
(2) Jeder Antrag bedarf der Schriftform und benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen Antragstext. Der Antrag ist per Mail an vorstand@piraten-ol-land.de zu richten oder in das dafür vorgesehene Ticketsystem einzutragen. Per Mail eingegangene Anträge werden vom Vorstand im Ticketsystem nacherfasst. Für jeden Antrag wird eine eindeutige Nummer vergeben.
(3) Antragsberechtigt sind:
– Die Vorstandsmitglieder des Kreisverbands Oldenburg-Land
– Die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände und des Landesverbands der Piratenpartei Niedersachsen
– Alle Mitglieder des Kreisverbands Oldenburg-Land
§1.3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
(1) Die Regelungen bzgl. Öffentlichkeit und deren Ausschluss sind der Satzung des Kreisverbands Oldenburg-Land zu entnehmen.
(2) Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds erfordert die Teilnahme von Mitgliedern sowie Gästen an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
(3) Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
(4) Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
§1.4 Leitung der Vorstandssitzungen
(1) Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
§1.5 Abstimmungen und Beschlüsse
(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstands. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
(2) Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und sind von einem Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen.
(3) Ein Beschluss ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung auf der Webseite des Kreisverbands zu veröffentlichen. Die Nummer des zu grundeliegenden Antrags ist zu vermerken.
(4) Eventuelle handschriftliche Originale der Beschlüsse sind, bis zur Veröffentlichung (siehe (3)), vom Vorstandsvorsitzenden vorzuhalten.
§1.6 Protokollführung
(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
(2) Zu Beginn der Sitzung wird vom Kreisvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
(3) Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Erfolgt nach spätestens 48 Stunden kein Einspruch seitens eines Teilnehmers der jeweiligen Sitzung, so kann das Protokoll veröffentlicht werden.
(4) Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen.
(5) Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung auf der Webseite des Kreisverbands zu veröffentlichen.
(6) Eventuelle handschriftliche Originale der Protokolldokumente sind, bis zur Veröffentlichung (siehe (3)), vom jeweiligen Protokollanten vorzuhalten.
§2 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
§2.1 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
(1) Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Kreisverbandssatzung zusammen.
(2) Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des Kreisparteitages alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreisparteitage.
(3) Jedes Mitglied des Vorstands fertig über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erfolgen.
§2.2 Aufgaben der einzelen Vorstandsmitglieder
(1) Vorstandsvorsitzender – Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes zusammen mit dem stv. Vorsitzenden. Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Piraten Oldenburg-Land nach aussen.
(2) Stellvertretender Vorsitzender – Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten.
(3) Schatzmeister – Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes.
(4) Beisitzer – Sie übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben.
§3 Datenschutz und Mitgliedsdaten
§3.1 Datenschutz
(1) Sämtliche Vorstandsmitglieder wahren die Anforderungen gültiger Datenschutzbestimmungen.
(2) Personenbezogene Daten sind dem Zugriff Unbeteiligter, z. B. durch Verschlüsselung, zu entziehen.
(3) Nicht mehr benötigte Daten sind umgehend zu löschen.
§3.2 Mitgliedsdaten
(1) Zugriff auf die Mitgliedsdaten haben der Vorstandsvorsitzende, sein Stellvertreter sowie der Schatzmeister.
§4 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
§4.1 Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung wird vom von der Gründungsversammlung gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung in Kraft gesetzt.
0 Kommentare